Tierärztliche Praxis für Pferde Sassubrina Hayden
1. Der Tierarzt-Klienten-Vertrag kommt durch Auftrag und Zusage in mündlicher,
schriftlicher oder elektronischer Form bzw. das Vorstellen des Tieres sowie durch die
mündliche Annahme des Auftrages oder den Beginn der tierärztlichen Untersuchung
zustande. Ihm liegen diese AGB´s zugrunde.
2. Wir behalten uns das Recht zur Behandlungsverweigerung vor. Davon ausgenommen
sind lebensbedrohliche Notfälle und solche Fälle, die sich nach tierärztlichem Ermessen
bis zum nächsten Werktag zu einem lebensbedrohlichen Notfall fortentwickeln können.
Wir arbeiten ausschließlich nach Terminvereinbarung. Diese können Montag-Freitag von
8.00-18.00 telefonisch vereinbart werden. Notfälle sind davon ausgenommen.
3. Unsere Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag 8.00-18.00 Uhr, ausserhalb genannter Zeiten gilt die Notdienstregelung. Werden vereinbarte Termine ohne vorherige, rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen, wird der entstandene Schaden geltend gemacht.
4. Wir verpflichten uns zur Erfüllung des Behandlungsvertrages unter Wahrung der
tierärztlichen Sorgfaltspflicht sowie unter Verwendung von wissenschaftlich indizierten und
allgemein anerkannten Regeln der Behandlung entsprechenden Methoden zur
Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der Gesundheit des vorgestellten Tieres. Ein
Rechtsanspruch auf Erfolg therapeutischer Maßnahmen kann nicht gegeben werden. Das
Selbstbestimmungsrecht des Tierbesitzers bleibt gewahrt.
5. Der Klient ist verpflichtet, die Krankengeschichte, eventuelle Vorbehandlungen und eine
etwaige Aggressivität seines Tieres wahrheitsgemäß offen zu legen, diagnostische und
therapeutische Maßnahmen der Praxis zu unterstützen sowie tierärztlichen Anordnungen
Folge zu leisten.
6. Wir sind berechtigt, zur Ausführung des Untersuchungs- und Behandlungsauftrages
Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen einzusetzen bzw.
heranzuziehen. Kundendaten aus dem Vertragsverhältnis werden zum Zwecke der
Datenverarbeitung gespeichert. Sie unterliegen dem Datenschutzgesetz sowie der
tierärztlichen Schweigepflicht. Kunden- und Patientendaten werden grundsätzlich nicht an
Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind Datenübermittlungen im Zusammenhang
mit Rechnungsstellungen über die Verrechnungsstelle BFS health finance, Datenverarbeitungen in Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro, Überweisungen an andere Tierarztpraxen bzw. Kliniken, Laboruntersuchungen in Fremdlaboren sowie bei Auftreten von melde- und anzeigepflichtigen Tierseuchen.
7. Die voraussichtlichen Kosten für Untersuchung und Behandlung des Tieres sind nur
Schätzungen des Tierarztes aus der zum Zeitpunkt der Schätzung abgegebenen Sicht.
Sie sind daher nicht verbindlich.
8. Die Gebühren und Preise, nach denen die in unserer Praxis durchgeführten
tierärztlichen Leistungen abgerechnet werden, richten sich nach der Gebührenordnung für
Tierärzte (GOT). Die Preise von rezeptpflichtigen Medikamenten werden nach der
Arzneimittelpreis-Verordnung (AMPreisV) vom 14. 11. 2003 berechnet. (BGBl. I S. 2190,
2254f.)
9. Unsere Leistungen sind grundsätzlich sofort in bar zu bezahlen oder können unter Voraussetzung einer positiven Bonität über die Verrechnungsstelle BFS health finance abgerechnet werden. Wir behalten uns vor, gegen Vorkasse tätig zu werden. In Ausnahmefällen stellen wir gegen Gebühr Rechnungen aus. Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Die Zahlung gilt erst als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können.
10. Die von uns abgegebenen Medikamente und Waren bleiben unser Eigentum, solange
der Klient nicht seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber erfüllt hat.
11. Wir behalten uns Preisanpassungen entsprechend der Entwicklung des
Verbraucherpreisindexes in Deutschland vor. Unsere Angebote sind u. a. aufgrund
etwaiger unvorhersehbarer Umstände des einzelnen Falles grundsätzlich freibleibend.
12. Der Umtausch oder die Rücknahme von Arzneimitteln, Diät - und
Ergänzungsfuttermitteln ist grundsätzlich nicht möglich.
13. Die Futter- und stationären Kosten berechnen sich nach den momentan gültigen
Tagessätzen. Nach Beendigung des Aufenthaltes sind diese mit den
Behandlungsgebühren sowie allen sonstigen Auslagen der Praxis sofort zu entrichten und
zwar bei Abholung des Tieres.
14. Stirbt ein Tier in der Praxis, so gelten bezüglich der Beseitigung des Tierkörpers die
Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Bei toten Tieren ist die Praxis berechtigt, Sektionen durchzuführen oder zu veranlassen.
15. Behinderung durch höhere Gewalt oder Betriebsstörungen berechtigen uns zum
Rücktritt vom Vertrag.
16. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Kaiserslautern, soweit dies gesetzlich möglich ist.
17. Tierärztliche Praxis Sassubrina Hayden, Hasenberg 12, 67705 Trippstadt
praxis@pferdetierarzt-hayden
18. Berufsbezeichnung: Tierärztin (Approbation in der Bundesrepublik Deutschland,
Bayern)
19. Berufsrechtliche Regelungen: Berufsordnung der Tierärztekammer Rheinland- Pfalz
20. Berufshaftpflicht: Nürnberger Versicherung
21. Zuständige Kammer und Beschwerdestelle: Tierärztekammer Rheinland-Pfalz
22. Die Praxis verschafft durch lesbare Anbringung im Praxisauto und Veröffentlichung auf der Website dem Klienten die Möglichkeit vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. Er erklärt mit Auftragserteilung sie gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Stand der AGB 01.05.2018